Abrufveranstaltung – was ist das?

Jeder Bezirk, jede Gemeinde hat die Möglichkeit, sich eigene Schulungsveranstaltungen »abzurufen«. So möchten wir ermöglichen, dass regionale Terminplanungen vor Ort in Übereinstimmung mit dem Kursangebot gebracht werden und spezielle inhaltliche Bedürfnisse noch besser Beachtung finden können. Die Voraussetzung für die Kurse ist die jeweils benannte Mindestteilnehmerzahl, die vor Ort organisiert werden muss.

Abrufveranstaltungen

Wichtige Hinweise

Für die Planung einer Abrufveranstaltung bitte folgende Hinweise beachten:

  • Es sind in der Regel mindestens 10 Wochen Vorlaufzeit einzuplanen.
  • Bitte mehrere (mindestens 2 oder 3) alternative Wunschtermine angeben.
  • Es ist im Vorfeld sicherzustellen, dass die Mindestteilnehmendenzahl (die genaue Anzahl ist in der jeweiligen Veranstaltung hinterlegt) erreicht wird.
  • Die Kursgebühren sind zu Beginn der Veranstaltung vor Ort in bar zu zahlen.
  • Bei kurzfristiger Abmeldung (ab 3 Tage vor dem Termin) oder Nichterscheinen werden die Gebühren in voller Höhe fällig.

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